Hausverwaltung

Der konventionelle Begriff der Hausverwaltung beinhaltet je nach Objektart auch Bezeichnungen, wie Hausbewirtschaftung, Immobilienmanagement oder Facility Management.

Die Leistungsanforderungen der Hausverwaltung als "Sachverwaltung fremden Vermögens" in Ihren Grundzügen sind allerdings nahezu identisch.

Die grundlegenden Leistungsanforderungen an Ihre Hausverwaltung ergeben sich u.a. aus folgenden Aspekten:

wirtschaftlich-kaufmännischer Aspekt
z.B. Erhaltung oder Steigerung der Kapitalrentabilität, Gewährleistung der Kostenabdeckung im mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau
bautechnischer Aspekt
z.B. Instandhaltung und –setzung der Bausubstanz, Wartung der technischen Einrichtungen, Modernisierungen

vertraglich-juristischer Aspekt
z.B. Mietvertragsgestaltung, Bau- und Wartungsverträge

zwischenmenschlich-sozialer Aspekt
Erhaltung eines guten Einvernehmens zwischen Mieter und Vermieter und innerhalb der Hausgemeinschaft

architektonischer Aspekt
z.B. Gestaltung und Erhalt der Attraktivität von Häusern, denn auch die Ware Wohnung oder Büro wird vom Interessenten mit den Augen ausgesucht und angenommen

Gute und verlässliche Kontakte zu Handwerksfirmen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Architekten sind für die laufende Verwaltung großflächiger Gewerbe-Anlagen, WE-Gemeinschaften, öffentlich geförderten Wohnungen und reinen Mietshäusern ebenso unerlässlich wie die erfolgsorientierte, praxisbezogene Arbeitsweise der Hausverwaltung.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und erörtern gemeinsam mit Ihnen mögliche objektbezogene Problemlösungen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme .